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Von wem erhalte ich meine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)?

Im Regelfall ist für die Mitteilung der UVI Ihr Vermieter oder der Verwalter zuständig, in Einzelfällen jedoch der Wärmelieferant.

Die Erstellung und Mitteilung der UVI können diese selbst durchführen oder einen Messdienstleister wie uns, die KALO, damit beauftragen.

Weiterführende Informationen:

Wie finde ich heraus, wer in meinem Fall zuständig ist?

Wenn Sie Ihre UVI per Post erhalten, finden Sie oben links als Absender bzw. Auftraggeber den Namen der Person bzw. Gesellschaft, die zuständig ist.

Haben Sie Ihre Registrierungsinformationen per Post erhalten (für die App „KALO Home” bzw. das Bewohnerportal), so finden Sie sowohl oben links als Absender bzw. Auftraggeber als auch unter der Betreffzeile den Namen der zuständigen Person bzw. Gesellschaft.

Anderenfalls setzen Sie sich am besten mit Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung in Verbindung.

In welchen Fällen kann der Wärmelieferant zuständig sein?

Der Wärmelieferant ist in der Regel dann für die Mitteilung Ihrer UVI zuständig:

a) wenn Ihr Haus mit Fern- oder Nahwärme versorgt wird.

und

b) wenn Sie Ihre monatlichen Abschlagszahlungen für Heizung und ggf. für Warmwasser an diesen zahlen und von diesem Ihre jährliche Heizkostenabrechnung erhalten.

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