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Was ist der Unterschied zwischen UVI und Heizkostenabrechnung?

Zunächst einmal haben sowohl die UVI als auch die Heizkostenabrechnung zum Ziel, mehr Transparenz beim eigenen Heiz- und Warmwasserverbrauch zu schaffen. Nur wenn wir alle unseren Verbrauch senken, können wir die CO2-Emissionen im Gebäudesektor reduzieren und unser Klima schützen. Ein positiver Nebeneffekt: Dabei können Sie auch Energiekosten teilweise reduzieren.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser. Sie erhalten die UVI monatlich.

Die UVI enthält jeweils mindestens:

  • Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats

  • In Abhängigkeit von Ihrer Mietdauer: den Verbrauch des Vor-Vormonats

  • Ihren Verbrauch desselben Monats vom Vorjahr

  • Den Verbrauch vergleichbarer Haushalte

In der UVI sind immer nur Ihre eigenen Verbräuche zu sehen, d.h. Sie können z. B. beim Einzug in die Wohnung nicht den Verbrauch eines Vormieters einsehen.

Diese Verbrauchs- und Vergleichsinformationen sowie zusätzliche Einspartipps sollen Sie dabei unterstützen, Einsparpotentiale zu entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anzupassen. Das schont – wie bereits oben ausgeführt – Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.

Die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung hingegen erhalten Sie einmal jährlich – in der Regel zusammen mit der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung – von Ihrem Vermieter bzw. dem Verwalter.

Die Heizkostenabrechnung listet auf, welche Kosten für das Heizen sowie die Wassererwärmung und ggf. für das Kaltwasser in einem Mehrparteienhaus im Laufe einer Abrechnungsperiode angefallen sind und wie sich diese Kosten auf die einzelnen Bewohner bzw. Nutzer verteilen.

Die Heizkosten müssen dabei mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig verteilt werden. Das bedeutet, entsprechend des tatsächlichen Verbrauchs. Damit unterscheidet sich die Heizungsabrechnung wesentlich von anderen Nebenkosten, wie der Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder dem Hausmeisterservice, die auch pauschalisiert abgerechnet werden dürfen. Die Berechnung ist deutlich komplexer als bei den übrigen Nebenkosten.

Sowohl die Verbräuche in der UVI als auch in der Heizkostenabrechnung beruhen jeweils auf den Messwerten der fernablesbaren Geräte in der Wohnung bzw. Nutzeinheit, darunter Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler.

Die jährliche Heizkostenabrechnung und die unterjährige Verbrauchsinformation werden unabhängig voneinander erstellt, d.h. es besteht keine direkte Vergleichbarkeit.

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