Skip to main content
Skip table of contents

Wieso unterscheiden sich die Verbrauchsdaten in der UVI teilweise von denen in der Heizkostenabrechnung?

Dies liegt insbesondere an den notwendigen mathematischen Berechnungsverfahren, die für die Ermittlung bzw. Darstellung der Verbrauchsdaten gesetzlich gefordert sind. Die gesetzliche Grundlage sowohl für die unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) also auch für die Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO).

Die dargestellten Verbräuche in der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) und in der Heizkostenabrechnung beruhen jeweils auf den Messwerten der fernablesbaren Geräte in der Wohnung bzw. Nutzeinheit, darunter Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler.

Der Gesetzgeber fordert für die UVI die Ausweisung des monatlichen Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh). Die Mess- und Erfassungstechnik erfasst oder misst die Verbräuche jedoch nicht in kWh, sondern in eigenen sogenannten Verbrauchseinheiten. Die einzige Ausnahme stellen die Wärmezähler mit einer kWh-Anzeige dar.

Aus diesem Grund müssen die Heiz- und Warmwasserverbräuche für die UVI erst in kWh umgerechnet werden. Den monatlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln wir über ein Näherungsverfahren.

Die Verbräuche in Ihrer Heizkostenabrechnung können jedoch von denen in der UVI unter anderem auf Grund anderer Berechnungsverfahren oder von Korrekturwerten abweichen. Zudem müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten verbrauchsabhängig und anteilig zu ermitteln.

Grundsätzliche Unterschiede zwischen der UVI und der HKA: Was ist der Unterschied zwischen UVI und Heizkostenabrechnung?

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.